Mehr Sicherheit für Betreibungsregisterauszüge: Echtheitsprüfung neu mit eXpert
Gefälschte Betreibungsregisterauszüge sind keine Seltenheit. Eine neue Echtheitsprüfung mittels QR-Code schafft hier mehr Sicherheit. Gemeinsam mit der GLAUX GROUP AG haben wir die technische Lösung entwickelt und in eXpert integriert. Im Kanton Thurgau kommt sie nun erstmals zum Einsatz.
Das Amt für Betreibungs- und Konkurswesen des Kantons Thurgau geht neue Wege: Seit dem 17. August 2026 werden die Betreibungsregisterauszüge des Betreibungsamts Bezirk Arbon im Kanton Thurgau im Rahmen einer Pilotphase mit einer Echtheitsprüfung versehen.
Echtheit einfach per QR-Code überprüfen
Betreibungsregisterauszüge werden heute sowohl digital als auch in Papierform weitergegeben. Gleichzeitig kommt es immer wieder vor, dass Dokumente nachträglich verändert oder gefälscht werden. Stempel und Unterschrift allein bieten deshalb nicht in jedem Fall ausreichende Sicherheit. Die neue Lösung setzt genau hier an: Auf dem Betreibungsregisterauszug wird ein QR-Code angebracht. Dieser ermöglicht es den Empfängerinnen und Empfängern, die Echtheit des vorliegenden Dokuments einfach und zuverlässig zu überprüfen. Für die Bürgerinnen und Bürger ändert sich bei der Bestellung eines Betreibungsregisterauszugs nichts. Auch zusätzliche Kosten entstehen durch die Echtheitsprüfung derzeit nicht.
Direkt in eXpert integriert
Die Echtheitsprüfung wurde gemeinsam von der GLAUX GROUP AG und der BK Solution AG initiiert und technisch umgesetzt. Die Integration in eXpert ermöglicht es den Betreibungsämtern, die Echtheitsprüfung direkt in den bestehenden Prozess zur Erstellung von Betreibungsregisterauszügen einzubinden.
Damit entsteht für die Ämter kein zusätzlicher manueller Arbeitsschritt. Unternehmen, Verwaltungen und Privatpersonen erhalten eine einfache Möglichkeit, die Authentizität eines Auszugs zu überprüfen.
Pilotprojekt mit Blick in die Zukunft
Die Pilotphase läuft zunächst beim Betreibungsamt Bezirk Arbon. Verläuft sie erfolgreich, ist die Einführung in allen Bezirken des Kantons Thurgau per 31. August 2026 vorgesehen.
Besonders interessant ist die Lösung auch mit Blick auf den künftigen eidgenössischen Betreibungsregisterauszug. Dessen Einführung wurde von National- und Ständerat bereits beschlossen. Die Echtheitsprüfung soll künftig auch in diesem Zusammenhang eingesetzt werden können.
Mit dem Pilotprojekt sammelt der Kanton Thurgau somit frühzeitig Erfahrungen mit einer Lösung, die künftig schweizweit an Bedeutung gewinnen dürfte.
Für uns ist die Echtheitsprüfung ein weiteres Beispiel dafür, wie eXpert bestehende Prozesse nicht nur digitalisiert, sondern gezielt um praxisnahe und zeitgemässe Funktionen erweitert.